Umsatzsteuer für amerikanische Unternehmer
Wappen NRW

Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Bonn Innenstadt

Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Umsatzsteuer für amerikanische Unternehmer / Umsatzsteuer für amerikanische Unternehmer

Umsatzsteuer für amerikanische Unternehmer.

Hinweise für Unternehmer, die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig und in der Bundesrepublik Deutschland zu Umsatzsteuerzwecken zu registrieren sind


Adresse (URL): http://www.finanzamt-bonn-innenstadt.de/steuerzahler/ust_us_unternehmer/index.php


Umsatzsteuer für amerikanische Unternehmer


Für die Unternehmer, die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig  und die in der Bundesrepublik Deutschland zu Umsatzsteuerzwecken zu registrieren sind, ist das Finanzamt Bonn-Innenstadt zuständig (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 1 Nr. 34 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung):

 

Ansprechpartner im Finanzamt Bonn-Innenstadt

Zentrale Erfassung US-Unternehmer

Zuständigkeit

Durchwahlen

Registrierung allgemein

+49 (0)228 718 2599

Buchstaben

A - D

+49 (0)228 718 2597

 

E - M

+49 (0)228 718 2730

 

N - O 

+49 (0)228 718 2786

 

P - Q

+49 (0)228 718 2730

 

R

+49 (0)228 718 2786

 

S - Schn

+49 (0)228 718 2730

 

Scho - Z

+49 (0)228 718 2786

US-Baugesellschaften

A - Z

+49 (0)228 718 2597

Zahlungsverkehr

+49 (0)228 718 2724

 

Registrierung zu Umsatzsteuerzwecken als US-Unternehmer

Die Erteilung einer Steuernummer und damit verbunden die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist nur möglich, wenn dem Finanzamt Bonn-Innenstadt die nachfolgenden Fragen ausführlich und vollständig beantwortet und alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

 

Es sind Ausführungen in deutscher Sprache erforderlich (Hinweis auf § 87 Abs. 1 der Abgabenordnung).
 

1. Angaben zum Unternehmen

  • Name, Vorname, Firmenname, Name, unter der/dem die Gesellschaft auftritt (bei Einzelunternehmen: Geburtsdatum)
  • Wohnort/Sitz/ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung (vollständige Anschriften)
  • Art des Betriebes oder genaue Tätigkeit

Bitte eine Ansässigkeitsbescheinigung - IRS - der amerikanischen Finanzbehörde einreichen (Form 6166; anzufordern beim Department of the Treasury, Internal Revenue Service, Philadelphia, Pensylvania 19255)! Die Ausstellung erfolgt aufgrund der Angaben im Formular 8802.
Weitere Informationen hierzu: www.irs.gov
 

2. Kommunikationsverbindungen

  • Telefon
  • Telefax
  • E-Mail-Adresse
  • Internet-Seite
     

3. Gründung des Unternehmens

  • Wann (genaues Datum) wurde das Unternehmen gegründet?
  • Wo (US-Bundesstaat) wurde das Unternehmen gegründet?
  • Wie lautet die Registrierungsnummer?

Bitte Kopie der Gründungsurkunde und einen behördlichen Registrierungsnachweis vorlegen!
 

4. Gründer des Unternehmens

  • Bitte den/die Namen und Anschriften des/aller Gründungsinitiators/Gründungsinitiatoren angeben!
     

5. Steuerliche Erfassung in Deutschland

  • Bitte um Angabe, ob das Unternehmen bereits bei einer deutschen Finanzbehörde geführt wurde oder wird!
  • Falls ja:
    Bitte Finanzamt, Steuernummer, Steuerarten und Zeitraum angeben!
     

6. Einrichtungen in Deutschland

  • Werden in Deutschland Einrichtungen unterhalten?
  • Falls ja:
    Bitte um Angabe der Anschrift(en) und um Angabe, ob es sich bei den Einrichtung handelt um:
    • eine Zweigniederlassung (bitte einen Handelsregisterauszug beifügen)
    • eine Betriebsstätte
    • eine Repräsentanz
    • ein Warenlager / Konsignationslager

Bitte reichen Sie die dazugehörigen Verträge ein.
 

7. Empfangsvollmacht

Bitte um Benennung eines Empfangsbevollmächtigten in Deutschland, der berechtigt ist, Schriftstücke zu empfangen, z.B. Schriftverkehr, Steuerbescheide etc. (Vollmacht bitte beifügen)!

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe eines Empfangsbevollmächtigten. Falls innerhalb eines Monats kein Empfangsbevollmächtigter in Deutschland benannt wird, werden Schriftstücke als einfache Briefe zur Post gegeben. Dann gilt ein Schriftstück gem. § 123 Abgabenordnung einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Das gilt nicht, wenn feststeht, dass das Schriftstück den Empfänger zu einem späteren Zeitpunkt erreicht hat.
 

8. Bankverbindung/inländische Bankverbindung

Bitte um Angabe einer Bankverbindung, die auf den Namen des ausländischen Unternehmers lautet. Andernfalls ist eine Inkassovollmacht für den Bankkontoinhaber zwingend erforderlich.

Es wird die Angabe einer deutschen Bankverbindung empfohlen, weil Auslandsüberweisungen längere Laufzeiten bis zur Gutschrift beanspruchen, die zu Lasten des Bankkontoinhabers gehen.
 

9. Umsatzbesteuerung in Deutschland

  • Seit wann (genaues Datum) ist das Unternehmen in Deutschland tätig (auch wenn ausschließlich steuerfreie Umsätze ausgeführt werden)?
  • Soweit es sich bei dem Umsatz bzw. den Umsätzen nur um einen einmaligen Geschäftsvorfall oder um eine Leistung von vorübergehender Dauer handelt:
    Bitte um Angabe, wann die in Deutschland ausgeführten Umsätze voraussichtlich beendet sein werden!
     

10. Abnehmer

Bitte um Angabe, ob Leistungen gegenüber anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Privatpersonen erbracht werden.
 

11. Art der Umsätze in Deutschland

  • Bitte um ausführliche Angaben über die Tätigkeit in Deutschland.
  • Bitte um Angaben, wie die Aufträge erteilt und abgewickelt werden.
  • Bei Lieferungen bitte um Angaben zum Warenweg und zur Rechnungslegung.
  • Bei Einfuhren aus dem Drittland bitte um die Angabe, wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet.
     

12. Umsatzsteuerausweis in Rechnungen

  • Werden Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellt?
     

13. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

  • Benötigen Sie eine deutsche USt-IdNr. für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Warenhandel?
     

14. Umatzsteuervoranmeldungszeitraum

Der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldungen bestimmt sich nach der Höhe der Jahressteuerschuld: Wie hoch wird die jährliche Umsatzsteuerzahllast sein?

Voranmeldungszeitraum ist allerdings im Jahr der Neugründung und im folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat.