Finanzamt
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Bei der Umsatzbesteuerung unterscheidet man zwischen
Ausgangsleistungen sind alle Leistungen, die der Unternehmer selbst an einen Dritten gegen Entgelt erbringt. Hierbei kann es sich z.B. um den Verkauf von Ware und um Dienstleistungen handeln. Der Unternehmer stellt dem Kunden für steuerpflichtige Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung und führt diese an sein Finanzamt ab.
Eingangsleistungen sind alle Leistungen, die der Unternehmer für sein Unternehmen erhält. Hierbei kann es sich z. B. um Wareneinkäufe und um bezogene Dienstleistungen handeln.
Werden diese Leistungen von einem anderen Unternehmer mit Umsatzsteuer bezogen, kann der die Leistungen empfangende Unternehmer die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
In der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. in der Umsatzsteuerjahreserklärung wird die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen. Der verbleibende Umsatzsteuerbetrag (= Zahllast) ist an das Finanzamt abzuführen. Ist der Vorsteuerbetrag höher als die Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt - nach Prüfung - den übersteigenden Betrag (Rotbetrag).